Agentur der Einnahmen – Einzug ist eine öffentliche Körperschaft, die gemäß Art. 1, Gesetzesdekret Nr. 193 vom 22. Oktober 2016, mit Änderungen umgewandelt durch Gesetz Nr. 225 vom 1. Dezember 2016, gegründet wurde und für die Einzugstätigkeit in ganz Italien zuständig ist.